ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Elwin Nesiris und Oskar Neftels Film GbR (nachfolgend „Agentur“) und gelten für sämtliche von der Agentur im Bereich Social Media Marketing, Performance Advertising, Content-Produktion und Lead-Generierung erbrachten Dienstleistungen.
Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.
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Leistungen der Agentur
Die Agentur verpflichtet sich, die im jeweiligen Angebot oder Vertrag beschriebenen Leistungen fachgerecht und nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten Stand der Technik zu erbringen.
Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg, bestimmte Reichweiten, Leads, Verkaufsabschlüsse oder Performance-Kennzahlen werden nicht geschuldet, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
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Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis
Der Kunde erhält an den von der Agentur im Rahmen des jeweiligen Angebots oder Vertrags erstellten, abgestimmten und freigegebenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht, nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Voraussetzung für die Einräumung der Nutzungsrechte ist, dass die jeweiligen Inhalte zwischen Agentur und Kunde abgestimmt und ausdrücklich freigegeben wurden.
Nicht freigegebene Entwürfe, Konzepte, Varianten oder Testinhalte gelten nicht als zur Nutzung überlassen.
Die Nutzungsrechte beziehen sich ausschließlich auf die im jeweiligen Angebot für den Kunden erstellten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen Abstimmung mit der Agentur.
Die Agentur bleibt berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Inhalte, Konzepte, Creatives und Ergebnisse nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere:
- Auf der eigenen Website,
- auf Social-Media-Kanälen der Agentur,
- in Präsentationen, Angebotsunterlagen und Case Studies.
- Dies umfasst ausdrücklich auch die Nennung und Darstellung des Logos, des Unternehmensnamens sowie der im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Inhalte, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.
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Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung der Agentur richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Vertrag.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
Eine Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen, sofern die Nichtdurchführung von Leistungen nicht durch die Agentur zu vertreten ist.
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Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere:
- die Bereitstellung erforderlicher Informationen und Materialien,
- die rechtzeitige Erreichbarkeit zur Abstimmung,
- Freigaben von Inhalten und Konzepten.
Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkungspflichten begründen keinen Verzug der Agentur.
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Vergütung bei unterlassener Mitwirkung
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, bleibt die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet.
Werden vereinbarte Leistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (z. B. fehlende Freigaben, Terminverschiebungen, nicht bereitgestellte Inhalte), nicht innerhalb der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen oder ermöglicht, besteht kein Anspruch auf Nachholung, Rückerstattung oder Gutschrift nach Vertragsende.
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Haftung und Gewährleistung
Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle oder ausgebliebene Kampagnenerfolge ist ausgeschlossen.
Der Kunde versichert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien und Daten frei von Rechten Dritter sind, und stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragsgemäßen Nutzung dieser Materialien resultieren.
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Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
Diese Verpflichtung gilt für ein Jahr nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
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Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit der Zusammenarbeit ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag oder Angebot.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
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Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.
